AGB

1. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen jeder Art werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.

2. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung falls nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten sowie Währungsschwankungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

3. Zahlung
Zahlungsort ist Ketsch, Deutschland und als Währung ist EURO vereinbart. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung ist nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprächen zulässig. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluss wesentlich und wird dadurch unser Gegenleistungsanspruch gefährdet, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für Sie geleistet wird.

4. Zahlungsverzug
Hält der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, berechnen wir ab Fälligkeit Zinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Vor Bezahlung fälliger Beträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet, soweit der Käufer hierfür nicht Sicherheit leistet. Bei vom Käufer verschuldetem Ausbleiben fälliger Zahlung werden unsere sämtlichen offenen Rechnungen sofort fällig.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Befriedung unserer sämtlichen Anspruche aus der Geschäftsverbindung bleiben die von uns gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß zu lagern und zu versichern.

6. Lieferung
Lieferzeitangaben erfolgen nach besten Wissen und Vermögen und gelten erst von der völligen Klarstellung des Auftrages an und nicht vor der Beibringung der vom Verkäufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu Ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder bei Lieferung ab Werk- dessen Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der geschuldeten Vorleistungen des Käufers voraus. Sollte es insoweit zu einer Verzögerung kommen, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Teillieferungen und die Zusammenfassung von Lieferraten sind zulässig. Ereignisse außerhalb unseres Entscheidungs- und Einflussbereichs oder andere Ereignisse, die uns die rechtzeitige Lieferung erschweren und die auch der Käufer nicht zu vertreten hat z.B. Kriegs- und Ausnahmezustand, Verkehrsstörung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Mangel an Material, Fahrzeugen oder Energie, Fehlguss und dergleichen- berechtigen uns zu einem angemessenen Aufschub der Lieferung, ohne dass dem Käufer daraus Anspräche gegen uns erwachsen. Soweit die Ereignisse ein dauerhaftes und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu behebendes Leistungshindernis darstellen, entfallen die jeweiligen Anspräche auf die Gegenleistung. Unser Anspruch auf die Gegenleistung bleibt erhalten, soweit der Käufer die Umstände zu vertreten hat, die unsere Lieferung unmöglich machen oder verzögern. Sollte das Leistungshindernis länger als 3 Monate andauern, ist der Käufer zum Rücktritt vorn Vertrag berechtigt. Soweit es sich um eine Lieferung im Sinne von Ziff. 6. handelt, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf Frachtmehrkosten und Nachrüstkosten. Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate und handelt es sich nicht um einen Fall des Ziff. 6.4 kann der Käufer eine Entschädigung für den Verzug als Schadenersatz fordern. Dies gilt jedoch nicht für entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechungen. Im übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach Ziff. 10 dieser Regelung.

7. Verpackung, Versand, Gefahrübergang
Verpackungsart, Versandart und Versandweg bestimmen wir, falls nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung erfolgt ab Werk, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Angelieferte Gegenstände sind, auch dann wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vorn Käufer unbeschadet seiner Rechte aus Ziff. 9 entgegenzunehmen.

8. Vertragsgegenstand
Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Leistungen oder Material erfolgen sorgfältig, jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Das gleiche gilt für sämtliche Konstruktionsangaben und Vorschläge. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung behalten wir uns vor. Von uns gefertigte Zeichnungen, Musterstücke und Unterlagen bleiben unser Eigentum, Sie dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden. Wir weisen insoweit auf unser Urheberrecht hin. Modelle, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen für die Ausführung eines Auftrages bleiben, auch wenn wir einen Anteil der Kosten berechnen, stets unser Eigentum

9. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, leisten wir unter Ausschluss weiterer Anspräche Gewähr wie folgt: Werden unsere Erzeugnisse innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung - hierbei Einschichtbetrieb vorausgesetzt - nachweislich unbrauchbar, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Rechnungswertes. In diesem Fall übernehmen wir die notwendigen Transportkosten. Ein- und Ausbaukosten werden nicht übernommen. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl durch eigene Mitarbeiter oder durch ein beauftragtes Unternehmen. Kosten für Reparaturarbeiten Dritter, die ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung vom Käufer beauftragt worden sind, werden wir nicht ersetzen. Mängel durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Änderungen bzw. Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung-, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und Teile, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind) schließen jegliche Gewährleistung aus. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspräche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Mängelrügen innerhalb des vorstehend genannten Rahmens werden nur anerkannt, wenn sie binnen 2 Wochen nach Empfang der Ware, bei zunächst nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Kenntniserlangung, durch schriftliche Erklärung geltend gemacht werden Beanstandungen der Menge werden berücksichtigt, wenn sie sofort nach Erhalt schriftlich zugestellt wurden. Haben wir nach Zeichnungen oder Modellen oder Musters des Käufers zu liefern, so übernimmt der Käufer uns gegenüber die Gewähr, dass die nach seinen Vorlagen gefertigten Gegenstände gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzten. Untersagt uns ein Dritter unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht die Herstellung oder Lieferung der Gegenstände, so sind wir, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, die Herstellung oder Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Entstehen uns in einem solchen Falle aus der Verletzung der Schutzrechte oder aus der Geltendmachung eines Schutzrechtes Schäden, so hat der Käufer dafür Ersatz zu leisten bzw. uns von daraus erwachsenden Schäden freizustellen. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

10. Rücktrittsrecht des Käufers und sonstige Haftung des Lieferers
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang durch unser Verschulden endgültig unmöglich wird, es sei denn, es handelt sich um einen Fall der ZM. 6. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Der Käufer hat außerdem ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines von uns zu vertretenen Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher als bis der Mangel und unsere Vertretungspflicht feststehen und nachgewiesen sind. Der Käufer kann statt seines Rücktrittsrechts auch Minderung geltend machen. Nimmt der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, entfällt eine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte z.B. auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie der Ersatz von Schäden jeder Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn nach dem jeweils anwendbaren Landesrecht eine Schadenersatzpflicht besteht, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere für Produkthaftung.

11. Abnahme, Abruf
Auf Abruf gekaufte Waren sind binnen 2 Monaten nach Aufforderung zu Abnahme anzunehmen. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Das gleiche gilt, wenn aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, versandfertige Waren nicht versendet werden können.

12. Schiedsgericht, Erfüllungsort, Sonstiges
Die Rechte des Käufers sind nicht übertragbar. Die rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll diejenige zulässige Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Gedanken der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Ketsch soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die vorstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. Y. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieses Vertrages bindend entscheiden.

Mannheim 2019-1